| 1. |
Geltung der
Bedingungen: |
| 1.1 |
Unsere
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. |
| 1.2 |
Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. |
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|
| 2. |
Angebot: |
| 2.1 |
Unsere
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst
dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. |
| 2.2 |
Technische
und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten,
Katalogen, und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten,
ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. |
| |
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| 3. |
Preise: |
| |
Alle
Preise verstehen sich ab Lager Fulda, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. |
| 3.1 |
Wenn nicht anders
vereinbart gelten die im Angebot veranschlagten Leistungssätze zuzüglich der
nachstehenden Zuschläge:
| Werktags ab
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr |
25% Zuschlag |
| Werktags ab
22.00 Uhr bis 08.00 Uhr |
100%
Zuschlag |
| Samstags |
100%
Zuschlag |
| Sonntags
und Feiertage |
200%
Zuschlag |
|
| |
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| 4. |
Liefer- und
Leistungsziel: |
| 4.1 |
Die von uns
genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. |
| 4.2 |
Alle
Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung ,
jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich
unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in
Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. |
| 4.3 |
Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe,
behördliche Anordnungen etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise
vom Vertrag zurückzutreten. |
| 4.4 |
Im übrigen
kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist
von mindestens zwei Monaten gesetzt hat. Im Falle des Lieferverzuges hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 2 % für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. |
| |
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| 5. |
Versand und
Gefahrübergang: |
| 5.1 |
Der Versand
erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. |
| 5.2 |
Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. |
| 5.3 |
Wird der
Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die
Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer
auf diesen über. |
| 5.4 |
Eine
Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen
Wunsch und Kosten des Käufers. |
| |
|
| 6. |
Gewährleistung
und Haftung: |
| 6.1 |
Wir
gewährleisten, daß unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistungsfristen betragen für mechanische und elektronische
Teile 6 Monate. Ausgenommen sind Produkte, für die bereits seitens der
Hersteller längere Garantiezeiten gewährt werden. In diesen Fällen geben wir
die Herstellergarantie weiter. |
| 6.2 |
Werden Betriebs-
oder Wartungsanweisugen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. |
| 6.3 |
Der Käufer
hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach
Eingang des Produktes schriftlich mitzuteilen. Die Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. |
| 6.4 |
Im Falle
einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass der Käufer das
schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und von uns ein Servicetechniker zum
Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt,
dass Gewährleistungsarbeiten an einem anderen von ihm bestimmten Ort
vorgenommen werden, so können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die
Gewährleistung fallende Teile und die zu deren Einbau nötige Arbeitszeit nicht
berechnet werden, während die Reise- und Fahrkosten zu unseren Standardsätzen
zu bezahlen sind. |
| 6.5 |
Über die
Nachbesserung hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrunde, insbesondere Wandlung, Minderung, Kündigung und Schadensersatz
irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver
Vertragsverletzung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter
Handlung und aus sonstigen Rechtsgründen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder durch unseren Erfüllungsgehilfen. Der
Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn
nicht übersteigen, den wir bei Vertragsabschluß unter Berücksichtigung der
Umstände, die wir gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge
der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wenn der Fehler im Rahmen der
durch uns zu erbringenden Nachbesserung nicht beseitigt werden kann oder für
den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer
statt der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung ( Herabsetzung der
Vergütung ) verlangen. Ein Anspruch auf
Ersatzlieferung besteht nicht. |
| 6.6 |
Wir sind zur
Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer
seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. |
| 6.7 |
Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. |
| 6.8 |
Für Fehler
und daraus entstehende Schäden in von uns installierter, gelieferter oder
erstellter Software wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Insbesondere
müssen Fehler in von uns erstellter Software unverzüglich angezeigt und eine
angemessene Frist für eine Korrektur eingeräumt werden. |
| |
|
| 7. |
Eigentumsvorbehalt: |
| 7.1 |
Wir behalten
uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller
uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem
Rechtsgrunde vor. |
| 7.2 |
Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache
wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser
(Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird
im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. |
| 7.3 |
Der Käufer
ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entsprechenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in
stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der
Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen geben. |
| 7.4 |
Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und
uns unverzüglich benachrichtigten. Kosten und Schaden trägt der Käufer. |
| 7.5 |
Bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder
gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
(soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt im Vertrag. |
| |
|
| 8. |
Zahlung: |
| 8.1 |
Soweit nicht
anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Erhalt der Rechnung ohne
Abzug zu zahlen. Im übrigen gelten die auf der Rechnung angegebenen
Zahlungsbedingungen. |
| 8.2 |
Wir sind
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen
älteste Schuld anzurechnen, wobei die Interessen des Schuldners in angemessener
Form berücksichtigt werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind
wir berechtigt die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistugen anzurechnen. |
| 8.3 |
Gerät der
Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab
Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. |
| 8.4 |
Kommt Der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er
seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände benannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen. Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. |
| 8.5 |
Der Käufer
ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. |
| |
|
| 9. |
Schutz- oder
Urheberrechte: |
| 9.1 |
Der Käufer
wird uns unverzüglich und schriftlich unterrichten, falls er auf Verletzung von
gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt
hingewiesen wird. Wir alleine sind
berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers
derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu
regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns
geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir dem Käufer grundsätzlich
das Recht zur Benutzung des Produkts verschaffen. Falls uns dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach
eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, daß das Schutzrecht nicht verletzt
wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Beitrages
für gewährte Nutzungsmöglichkeiten erstatten. |
| 9.2 |
Umgekehrt
wird der Käufer uns gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger Rechte
verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, daß wir
Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das .Produkt ändert
oder in ein System integriert.
Im übrigen
gilt hinsichtlich der Haftung Ziff.6.4 entsprechend.
|
| 9.3 |
Von uns zur
Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den
eigenen Gebrauch des Käufer im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren
Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf
von uns gelieferten Produkten. Der Käufer darf diese Programme und
Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich
gemacht, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen -
ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke,
als Ersatz oder zur Fehlersuche angeliefert werden. Sofern Originale einen auf
Urheberschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf
Kopien anzubringen |
| |
|
| 10. |
Erfüllungsort
und Gerichtsstand: |
| 10.1 |
Erfüllungsort
ist Fulda. |
| 10.2 |
Gerichtsstand
für das gerichtliche Mahnverfahren ist Fulda. Im Verkehr mit Kunden im Sinne
des § 24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich Fulda. Wir sind jedoch auch
berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. |
| 10.3 |
Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG wird
ausdrücklich ausgeschlossen. |
| |
|
| 11. |
Teilnichtigkeit: |
| |
Sollten
einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu
ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger
Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige
Lücken. |
| |
|
| 12. |
Aufrechnungs-
und Abtretungsverbot: |
| 12.1 |
Der Käufer kann
lediglich mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Ansprüchen
gegenüber dem Verkäufer die Aufrechnung erklären. |
| |
Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen. |
| 12.2 |
Der Käufer
kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung
des Verkäufers abtreten. |
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